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Energieeinsparverordnung 2014/2016 – unbedingt beachten!

Seit dem 1. Mai 2014 ist es für einen Laien kaum noch zu durchblicken, welche Anforderungen die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Bezug auf Sanierungsmaßnahmen und Neubauten hat. Neue Gesetze sind einzuhalten, Richtwerte werden vorgegeben und das ganze muss natürlich auch in Form vom Energieausweis nachgewiesen werden.

Welche Themen bei den geplanten Baumaßnahmen betroffen sind? Alles, was mit Wärmeschutz, der Elektrizität, der Heizung und allen sonstigen energierelevanten Einzelabschnitten des Baus oder Umbaus zu tun hat. Klar, hilf das Internet in gewissem Maße weiter, um grundlegende Informationen zu erhalten. Bei der Planung, beim Bau selbst oder dann beim Nachweis braucht aber beinahe jeder Bauherr Hilfe. Nebenbei bemerkt: Die Änderungen in der EnEV betrifft nicht nur Wohn- sondern auch „Nichtwohn“-Gebäude.

Treffen sie sich mit uns von Reinert, um Fragen gezielt auf Ihre individuellen Bauvorhaben zu stellen und kompetent beantwortet zu bekommen:

  • Ist mein Bauvorhaben betroffen und wenn ja, in welchem Maße?
  • Was ist der Primärenergiebedarf und wie ändert er sich durch die neue EnEV?
  • Was habe ich unter dem „Wärmeschutz der Hülle“ zu verstehen?
  • Strombilanzierung – ein komplexes Thema!
  • Wie wirkt sich die EnEV auf meine Baukosten aus?

Dies nur ein kurzer Überblick über die Thematik; detailliert in das Thema vertiefen werden wir uns im persönlichen Beratungsgespräch anhand der Fakten, die Sie uns über Ihr Vorhaben nennen.

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