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Infos über VOC – ein Wohngift

Die Begriffsdefinition

VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compounds. Diese Bezeichnung stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch „flüchtige organische Verbindungen“. Das Vorkommen dieser VOC ist ein großes Thema, wenn es um die Gesundheitsschädigung von Mensch, Tier und Pflanzen geht. VOC entstehen im Straßenverkehr, in Kraftwerken, in industriellen Feuerungsanlagen, aber auch rein natürlich, etwa bei der Produktion von Methan in Wäldern. Unsere Firma betreffen die VOC hauptsächlich durch die beigemengten Lösungsmittel in Lacken und Farben.

Auswirkungen von VOC

Durch die flüchtigen organischen Verbindungen, sogenannten Ozon-Vorläufersubstanzen, entsteht unter Einfluss von Sonnenlicht bodennahes Ozon. Dieses spielt eine große Rolle beim Thema Sommersmog. Für den Menschen bedeutet ein zu hoher lokaler Ozonwert eine Reduzierung der körperlichen Leistungsfähigkeit, zudem kann es zu Irritationen der Schleimhäute und der Augen kommen. Außerdem wirkt sich zu viel Ozon schädlich auf die Atmung von Menschen, aber auch Tieren aus.

Gesetzliches

Das Einführen von Katalysatoren, Dieselpartikelfiltern und anderen technischen Hilfsmitteln, daneben das Umdenken auf erneuerbare Energien, die möglichst ohne Emissionen auskommen und viele andere Dinge wurde in den letzten Jahrzehnten durch den Gesetzgeber angeordnet, um der Natur und den Erdenbewohnern ein gesünderes Leben zu ermöglichen – um unsere Lebensqualität und die nachfolgender Generationen zu verbessern und den Planeten Erde vor der Zerstörung zu bewahren. Auch der Einsatz von Lösungsmitteln ist eindeutig geregelt. Die Produkte haben sich geändert, was zum Beispiel bei Lacken und Farben am Geruch zu erkennen ist – doch die Qualität dieser Erzeugnisse wurde und wird stets verbessert, sodass auch lösungsmittelfreie Anstriche beste Ergebnisse ermöglichen. Die ersten sichtbaren Erfolge der jahrzehntelangen Änderungen zeigten sich bereits ab etwa 1990 – und bis heute ist kein Stillstand in dem Bestreben, die Welt wieder gesünder zu machen, festzustellen.

Heute ist die VOC Verordnung längst gängige Praxis – die Zeit der Umstellung ist vorbei. Die Farben, Lacke, Lasuren und sonstigen betroffenen Produkte, deren VOC Werte das neu geregelte gesetzliche Maß überschritten, durften nach 2010 nur noch 1 Jahr veräußert werden – doch mittlerweile sind sie aus dem Handel verschwunden. Der Profi arbeitet also heute durchweg mit gesetzeskonformen Materialien. Alle Produkte sind gekennzeichnet – mit „WB“ für „auf Wasserbasis“ und „LB“ für „auf Lösemittelbasis“. Für letztere gelten völlig andere Höchstwerte, als vor dem Jahr 2010. Alle Innenwand und Fassaden Farben sowie Putze entsprechen also den gesetzlichen Standards. Ausnahmeregelungen, bei denen höhere VOC Werte erlaubt sind, betreffen Produkte, bei denen die niedrigeren VOC Werte die erzielte Wirkung stark negativ beeinflussen beziehungsweise unmöglich machen würden. Produkte für den Korrosionsschutz, manche Grundierungen für spezielle Untergründe (Aluminium, Zink – etwa verzinktes Eisen, Hart-PVC…) sind von diesen Ausnahmen betroffen, da sie ihre Wirkung sonst verfehlen würden. Auch bei Lacken wurde seitens der Hersteller auf die mit den Höchstwerten konformen Produkte umgestellt – bei gleicher Qualität wie vor der sicherlich nötigen Gesetzesänderung arbeitet Ihr Maler und Lackierer heute also nur mit deutlich natur- und gesundheitsverträglicheren Mitteln.

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